Neben den vier Disziplingruppen (Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Koordination) ist ein Nachweis der Schwimmfertigkeit eine notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens.
Für diesen Nachweis gibt es die folgenden Möglichkeiten:
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Ablegen einer Schwimmdisziplin aus den Disziplingruppen Ausdauer oder Schnelligkeit im Zuge der Sportabzeichen-Prüfung.
Ausnahmeregel bei der Ausdauer: Der Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt als erbracht, wenn eine Strecke aus der Disziplingruppe Ausdauer vollständig durchschwommen wird, die
erreichte Zeit aber nicht der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht.
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< 12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung)
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≥ 12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung) oder Vorlage des „Deutschen Schwimmabzeichens“ bzw. des „Deutschen
Rettungsschwimmabzeichens“ bei Abnahme durch DLRG, DSV, Wasserwacht, DRK, ASB sowie des „Deutschen Triathlon-Abzeichens“ oder des „Deutschen Fünfkampfabzeichens“.
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15 Min. Dauerschwimmen (im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss.
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100 m Kleiderschwimmen in höchstens 4 Min. mit anschließendem Entkleiden im Wasser gemäß Ausführungs-bestimmungen der DLRG bzw. Wasserwacht im DRK für diese Übung.
Die Gültigkeit des Nachweises ist begrenzt auf 5 Jahre und bezieht sich auf das Ausstellungsjahr.
Für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche genügt ein einmaliger Nachweis. Er gilt nicht als Nachweis für das Deutsche Sportabzeichen (Erwachsene).
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